Obere Volksschule Kulmbach
Obere Volksschule Kulmbach


Übertritt

Regelung für Gymnasium

Regelung für Realschule

Termine

   

 

 

 
 
Übertrittsregelung Gymnasium
Durchschnittsnote im Übertrittszeugnis:  
 

aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht bis 2,33

Übertritt uneingeschränkt möglich
 
 
Durchschnittsnote im Übertrittszeugnis:
  aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht schlechter als 2,33  
Probeunterricht  

 

Probeunterricht (Deutsch und Mathematik) für Übertritt ans Gymnasium:

a) bei Noten 3 und 4 im Probeunterricht oder besser Übertritt möglich
b) bei Noten 4 und 4 im Probeunterricht Entscheidung der Eltern nach Beratungsgespräch am Gymnasium
c) bei einmal 5 oder schlechter im Probeunterricht Übertritt nicht möglich
 

 

 

 

 

Übertrittsregelung Realschule
Durchschnittsnote im Übertrittszeugnis:  
  aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht bis 2,66
Übertritt uneingeschränkt möglich  

 

Durchschnittsnote im Übertrittszeugnis:  
  aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht schlechter als 2,66
Probeunterricht
 

 

Probeunterricht (Deutsch und Mathematik) für Übertritt an Realschule:

a) bei Noten 3 und 4 im Probeunterricht oder besser Übertritt möglich
b) bei Noten 4 und 4 im Probeunterricht Entscheidung der Eltern nach Beratungsgespräch an Realschule
c) bei einmal 5 oder schlechter im Probeunterricht Übertritt nicht möglich
 

 

Termine zum Übertritt im Schuljahr 2011/12

 

Informationsveranstaltungen:

Caspar-Vischer-Gymnasium

 

 

 

Carl-von-Linde-Realschule

 

 

 

Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium

 

 

Übertrittszeugnis:
Aushändigung an alle Schülerinnen und Schüler: 2. Mai 2012

 

Anmeldung
in einer der weiterführenden Schulen:

vom 07. bis 11. Mai 2012

 

Probeunterricht
(falls Teilnahme erforderlich)

21. bis 23. Mai 2012

 

 



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